5. Vermietung des Betriebsobjekts
Wird das im Betriebsstätten-RS versicherte Betriebsobjekt vom mitversicherten Betriebsinhaber oder Geschäftsführer an den Versicherungsnehmer (Unternehmen) vermietet, besteht Versicherungsschutz auch als Eigentümer des vermieteten Objekts. Streitigkeiten zwischen Mitversichertem und Versicherungsnehmer sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. (SRB 367). |