5. Vermietung des Betriebsobjekts

        Wird das im Betriebsstätten-RS versicherte Betriebsobjekt
        vom mitversicherten Betriebsinhaber oder Geschäftsführer an den Versicherungsnehmer
        (Unternehmen) vermietet, besteht Versicherungsschutz auch als Eigentümer des
        vermieteten Objekts. Streitigkeiten zwischen Mitversichertem und Versicherungsnehmer
        sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. (SRB 367).